Notdienstgebühren neu ab 14.02.2020

Der Bundesrat hat am 20.12.2019 der

Vierten Verordnung zur Änderung der GOT (Gebührenordnung Tierärzte) zugestimmt. Diese Regelungen treten sind ab 14.02.2020 anzuwenden.

Als Notdienstzeiten gelten seither:
  • die Nacht von 18 Uhr bis 8 Uhr
  • das Wochenende: Freitag ab 18 Uhr bis Montag 8 Uhr
  • gesetzliche Feiertage von 0.00 Uhr bis 24 Uhr
Im tierärztlichen Notdienst sind für tierärztliche Leisungen die Gebühren wie folgt zu berechnen:
  • mindestens zweifacher bis vierfacher Gebührensatz
  • gänzlich neu ist eine zusätzliche Notdienstgebühr in Höhe von pauschal 50 € (zuzüglich aktuell 19% MWSt  = 59,50€)
Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur HP der Bundestierärztekammer und zum Notdienstflyer: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2019/08/notdienst-flyer.php