Notdienstgebühren neu ab 14.02.2020
Der Bundesrat hat am 20.12.2019 derVierten Verordnung zur Änderung der GOT (Gebührenordnung Tierärzte) zugestimmt. Diese Regelungen treten sind ab 14.02.2020 anzuwenden.
Als Notdienstzeiten gelten seither:
- die Nacht von 18 Uhr bis 8 Uhr
- das Wochenende: Freitag ab 18 Uhr bis Montag 8 Uhr
- gesetzliche Feiertage von 0.00 Uhr bis 24 Uhr
- mindestens zweifacher bis vierfacher Gebührensatz
- gänzlich neu ist eine zusätzliche Notdienstgebühr in Höhe von pauschal 50 € (zuzüglich aktuell 19% MWSt = 59,50€)