Heimtierausweis
Neu seit 29.12.2014
(EU-Verordnung Nr. 576/2013)
für Hunde, Katzen und Frettchen
1.
Tierärzte dürfen nur noch die neuen, fälschungssicheren
EU-Heimtierausweise ausstellen.
2.
Tierärzte sind verpflichtet, vor dem Ausstellen des Ausweises
zu überprüfen, ob das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist
bzw. das Tier erst zu kennzeichnen, anschließend zu impfen und
erst danach den Ausweis auszufüllen.
3.
Die Angaben zum Tierhalter müssen eingetragen werden und der
Tierhalter muss diese Angaben unterschreiben.
4.
Tätowierungen, die vor dem 03.07.2011 angebracht wurden,
müssen samt Tätowierungsstelle angegeben werden.
5.
Tierärzte sind verpflichtet die Angaben zum Tier und die
eingetragenen Tollwutimpfungen zu laminieren.
6.
Tierärzte sind verpflichtet, alle ausgestellten neuen
EU-Heimtierausweise samt Ausweisnummer, Transpondernummer
und die Angaben zum Tierhalter zu dokumentieren und
für mindestens 3 Jahre zu archivieren.
(EU-Verordnung Nr. 576/2013)
für Hunde, Katzen und Frettchen
1.
Tierärzte dürfen nur noch die neuen, fälschungssicheren
EU-Heimtierausweise ausstellen.
2.
Tierärzte sind verpflichtet, vor dem Ausstellen des Ausweises
zu überprüfen, ob das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist
bzw. das Tier erst zu kennzeichnen, anschließend zu impfen und
erst danach den Ausweis auszufüllen.
3.
Die Angaben zum Tierhalter müssen eingetragen werden und der
Tierhalter muss diese Angaben unterschreiben.
4.
Tätowierungen, die vor dem 03.07.2011 angebracht wurden,
müssen samt Tätowierungsstelle angegeben werden.
5.
Tierärzte sind verpflichtet die Angaben zum Tier und die
eingetragenen Tollwutimpfungen zu laminieren.
6.
Tierärzte sind verpflichtet, alle ausgestellten neuen
EU-Heimtierausweise samt Ausweisnummer, Transpondernummer
und die Angaben zum Tierhalter zu dokumentieren und
für mindestens 3 Jahre zu archivieren.